Die Bayerische Bauordnung schreibt vor, dass bauliche Anlagen so zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird (Bayerische Staatsregierung, 2013).
Ein Baustein hierzu ist die Trennung von Rauch- und Brandabschnitten.
Diese Abschlüsse müssen selbstschließend sein, was von vielen als lästig empfunden wird. Häufig werden solche Abschlüsse daher verkeilt oder festgebunden.
Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt es sich, Feststellanlagen zu installieren. Diese Anlagen schließen, wenn Rauch detektiert wird, die entsprechenden Abschlüsse selbsttätig.
Dazu sind im Bereich der Türen Rauchmelder installiert. Wenn dieser nun "Alarm-schlägt" gibt die zugehörige Steuerung das Schließmittel frei und die Türe wird geschlossen.
Weiter muss jede Feststellanlage auch von Hand geschlossen werden können. Diese Handauslösung muss die Farbe rot haben und entsprechend beschriftet sein.
Die Handauslösung darf entfallen, sollte es möglich sein, die Türe mittels geringem Druck auf das Türblatt zu schließen - ausgenommen Freilauftürschließer.
Wir sind von den Herstellern GEZE, Dorma, Hekatron, Protronic und Siemens zertifizierter Errichter für die Montage, den Service und die Abnahme von Feststellanlagen.
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